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Eine Person liegt auf dem Boden, schaut auf ein Smartphone und ist von Unterlagen sowie einem Mikroskop umgeben.

Ihre Zustimmung zu unseren neuen Vertragsbedingungen

  • Was Sie jetzt wissen müssen
  • Hintergrundinfos
  • Jetzt zustimmen
  • Antworten auf Ihre Fragen

Was Sie jetzt wissen müssen

Wir möchten für die Menschen in unserer Heimat ein ausgezeichnetes Bankerlebnis bieten: Über unser modernes Onlinebanking mit höchsten Sicherheitsstandards wie auch gemeinsam mit unseren hervorragend ausgebildeten Mitarbeitenden in unseren Filialen. Dafür passen wir unsere Girokonten und Depotmodelle zukunftsfähig an. Diese Änderungen treten ab dem 17. Februar 2026 in Kraft.

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 benötigen wir nun Ihre aktive Zustimmung zu unserem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis sowie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Sonderbedingungen.

Sofern für Sie keine Änderungen an den Konditionen oder Leistungen erfolgen, benötigen wir dennoch Ihre Zustimmung zu den AGB inkl. Sonderbedingungen. Damit stellen wir sicher, dass die Vertragsgrundlage unserer Geschäftsbeziehung rechtlich aktuell und vollständig ist.

Sollten Sie uns noch keine Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erteilt haben, werden wir Sie im Rahmen des Zustimmungsprozesses hierzu ebenfalls kontaktieren. So profitieren Sie auch in Zukunft von einem modernen und zuverlässigen Bankerlebnis.

Hintergrundinfos

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Bis vor wenigen Jahren haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert. Und zwar zwei Monate, bevor diese wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Diesen Änderungsmechanismus hat der Bundesgerichtshof 2021 für unwirksam erklärt. Sie müssen jetzt aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen oder Entgelte ändern. Tun Sie dies nicht, haben wir aufgrund des Urteils keine rechtlich sichere Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung.

Jetzt Zustimmung geben

Ihre Zustimmung können Sie über den im Anschreiben abgebildeten individuellen Link oder QR-Code oder bei Ihrer Anmeldung im OnlineBanking erteilen. Sollte Ihnen eine Zustimmung über den digitalen Weg nicht möglich sein, können Sie Ihr Einverständnis auch in einer unserer Filialen erteilen.

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?
  • Sie können Ihre Zustimmung ab Erhalt unseres Anschreibens, in welchem wir Sie über die Änderungen informiert haben, erteilen. Entweder über den im Anschreiben individuellen Link oder QR-Code oder bei Ihrer Anmeldung im OnlineBanking. Sie bekommen alle Informationen rund um die Zustimmung automatisch im jeweiligen Hinweis/Schreiben bereitgestellt. Alternativ können Sie auch Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater ansprechen.

Was ändert sich für mich alles?
  • Grundsätzlich muss jeder unserer Girokonto- und Depotkunden den neuen Entgelten sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Sonderbedingungen zustimmen. Unter Anwendung unseres genossenschaftlichen Prinzips machen wir hierbei keine Unterschiede.

    Für Kunden, bei denen keine Änderungen an den Konditionen oder Leistungen erfolgen, wird nur die Zustimmung zu den AGB inkl. Sonderbedingungen eingeholt. Damit stellen wir sicher, dass die Vertragsgrundlagen unserer Geschäftsbeziehung rechtlich aktuell und vollständig sind.

Ab wann gelten die neuen Preise und Bedingungen?
  • Die neuen Kontomodelle gelten grundsätzlich für unsere Bestandskunden ab dem 01. Mai 2026. Die neuen Depotmodelle werden zum Quartalswechsel am 01.07. für unsere Bestandskunden gültig.
    Neukunden erhalten die neuen Konditionen ab sofort.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?
  • Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

    Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem OnlineBanking oder über den QR-Code bzw. individuellen Link geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gerne und freuen uns auf Sie.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?
  • Wir vereinbaren in den kommenden Monaten mit allen unseren Girokonto- und Depotkunden neue Entgelt- und Vertragsbedingungen und holen von allen Kunden die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Sonderbedingungen ein. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf möglicherweise unterschiedliche Postlaufzeiten haben. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – wir melden uns bald bei Ihnen.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?
  • Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Onlinebanking oder die VR-BankingApp mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?
  • Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind und einzeln verfügungsberechtigt.

    Der Hauptansprechpartner erhält per Post das Anschreiben mit einem QR-Code bzw. einem individuellen Link und kann die Zustimmung ganz bequem online oder in einer unserer Filialen erteilen. Die Zustimmung gilt dann automatisch auch für die weiteren Kontoinhaber.

Kann auch ein Bevollmächtigter eines Kontos die Zustimmung erteilen?
  • Nein, das ist leider nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen muss immer der Kontoinhaber (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst zustimmen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall keine Zustimmung durch den Kontoinhaber möglich sein, sprechen Sie bitte Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater an.

Warum werden Kontoauszüge zukünftig bepreist?
  • Auszüge werden wir unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bepreisen.

    Wir stellen Ihnen Auszüge zudem kostenlos online in Ihrem ePostfach zur Verfügung. Neben einem Beitrag für die Umwelt sparen Sie damit das lästige Abheften und Aufbewahren, denn wir archivieren Ihre Auszüge dort 10 Jahre kostenfrei.

    Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater berät Sie gerne dazu.

Wie kann ich Mitglied werden und von Cashback Vorteilen profitieren?
  • Als Mitglied sind Sie mehr als nur Kunde, Sie sind Teilhaber unserer Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG. Über das Mitgliedervorteilsprogramm „MeinPlus“ profitieren Sie von jährlichen Cashback-Vorteilen auf Ihr Girokonto und nachhaltige girocards aus Holz.

    Darüber hinaus bietet Ihnen MeinPlus zahlreiche weitere Vorteile im Alltag wie regionale Einkaufsvorteile, attraktive Online Cashbacks sowie Vergünstigungen bei Reisen, Tickets und Gutscheinen. Damit genießen Sie exklusive Mehrwerte sowohl in Ihrer Region als auch online. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen erhalten Sie über den Button oder sprechen Sie direkt Ihre Beraterin oder Ihren Berater an!

Ich möchte ein anderes Konto bzw. Depotmodell als das Vorgeschlagene. Was muss ich tun?
  • Wir haben Ihre persönliche Kontonutzung der vergangenen Monate zugrunde gelegt, um Ihnen das für Sie günstigste Girokonto zu sichern. Möchten Sie dennoch ein anderes Kontomodell nutzen, sprechen Sie uns gerne an. Dann veranlassen wir für Sie einen Produktwechsel.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
  • Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Bei fehlender Zustimmung zu unseren Preisen und Vertragsbedingungen besteht keine rechtssichere Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG. Wir müssen prüfen, ob und inwiefern die Geschäftsbeziehung und die bei uns im Haus geführten Konten fortgeführt werden können.

Warum soll ich außerdem eine Einwilligung zur Datennutzung erteilen?
  • Als Genossenschaftsbank und dem hiermit verbundenen Anspruch, Ihnen eine bestmögliche Hausbank zu sein, benötigen wir Ihre Einwilligungen für eine bessere Beratung, individuellere Betreuung und persönliche Ansprache.

    Selbstverständlich werden wir Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und nur für die oben genannten Zwecke nutzen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
  • Wenn wir Ihre Frage noch nicht beantworten konnten, kommen Sie gern direkt auf Ihren Berater oder Ihre Beraterin zu. Wir freuen uns auf Sie.

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