Browser-Erkennung

Mehr Sicherheit für Ihr OnlineBanking

Ab Februar 2023 nutzen wir beim Login in unser OnlineBanking die sogenannte Browser-Erkennung. Wenn Sie sich mit Ihrem Browser oder das erste Mal mit einem neuen Browser im OnlineBanking anmelden, müssen Sie beim Login eine TAN eingeben, um diesen Browser zu bestätigen. Dabei speichert unser OnlineBanking einen Cookie auf Ihrem Computer. Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im OnlineBanking prüft die Anwendung automatisch, ob dieser Cookie vorhanden ist und es ist keine erneute TAN-Eingabe beim Login notwendig.

In folgenden Fällen kann es passieren, dass Sie bei jedem Login in Ihr OnlineBanking zusätzlich eine TAN eingeben müssen:

  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren
  • Bei manchen Virenscannern (z. B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden

Hinweis: Die Pflicht zur TAN-Eingabe aller 90 Tage beim Login ins OnlineBanking gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt davon unberührt.