IBAN-Namensabgleich
(Verification of Payee – VoP)
Mehr Sicherheit bei Überweisungen durch Empfängerkontrolle
Ab Oktober führen wir eine neue Sicherheitsfunktion ein
Bei jeder Überweisung wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Bei Abweichungen erhalten Sie einen Hinweis – Sie entscheiden dann, ob Sie die Überweisung fortsetzen oder abbrechen möchten.
Diese Maßnahme hilft, Tippfehler zu vermeiden und schützt vor Betrugsversuchen mit gefälschten Rechnungen.
Diese Prüfung funktioniert
- im gesamten SEPA-Raum
- innerhalb weniger Sekunden
- Online, am Schalter oder telefonisch
- für Echtzeit- oder normale Überweisungen
- ebenso für Sammelaufträge
Die Prüfanzeige erfolgt farblich:
🟢 Grün: Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein
🟡 Gelb: Leichte Abweichung – der korrekte Name wird angezeigt
🔴 Rot: Keine Übereinstimmung
Sie können die Überweisung anschließend bestätigen oder abbrechen.
Wichtiger Hinweis für Nutzer von Banking-Software und Apps
Die technische Umsetzung dieser Funktion ist komplex und kann bei älteren Programmen zu Einschränkungen führen. Unsere VR-NetWorld-Software wird daher ab Oktober nicht mehr unterstützt. Die betroffenen Kunden erhalten dazu von uns noch weitere Informationen. Sofern Sie mit einem eigenen Banking-Programm arbeiten, prüfen Sie, ob Ihre Anwendung VoP-kompatibel ist.
Die neue Funktion wird automatisch angerollt und somit unterstützt von:
- unserer BankingApp
- dem OnlineBanking
- Profi cash
- dem neuen BankingManager
Besondere Regelungen für Firmenkunden
Im Unterschied zu Privatkunden haben Unternehmen die Möglichkeit, bei der Empfängerprüfung (VoP) auf eine Überprüfung ihrer Zahlungsaufträge zu verzichten. Dieses Verfahren wird als „Opt Out“ bezeichnet. Es gilt ausschließlich für Sammelüberweisungen mit mehreren Positionen und kann nicht pauschal mit der Bank vereinbart werden. Stattdessen muss der Hinweis auf „Opt Out“ direkt im jeweiligen Zahlungsauftrag enthalten sein.
EBICS künftig nur noch mit verteilter elektronischer Unterschrift (VEU)
Das EBICS-Verfahren, das ausschließlich von Firmenkunden genutzt wird, wird angepasst: Bisher wurden Zahlungsauftrag und elektronische Unterschrift gemeinsam an die Bank übermittelt. Zukünftig erfolgt dies getrennt. Die EBICS-Software sendet zunächst den Auftrag, woraufhin die Empfängerdaten geprüft und gegebenenfalls zur Bestätigung zurückgemeldet werden. Erst danach erfolgt die elektronische Signatur. Unsere EBICS-Kunden erhalten hierzu gesonderte Informationen.
Wichtiger Hinweis für Rechnungsersteller
Wenn Sie Rechnungen ausstellen, die per Überweisung beglichen werden, überprüfen Sie bitte, ob die Angaben auf Ihren Rechnungen mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen. Ein Abgleich mit den Kontoauszügen kann dabei hilfreich sein.
Ein Beispiel: Ihre Rechnung trägt das Logo „Fashion & Beauty“, das zugehörige Konto läuft jedoch auf „Mustermann und Musterfrau GbR“. In diesem Fall wird ab Oktober ein Hinweis auf die Namensabweichung erscheinen – was zu Rückfragen führen kann. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich ein klarer Hinweis wie:
„Bitte überweisen Sie auf das unten angegebene Konto. Empfänger: Mustermann und Musterfrau GbR.“
So wird die Zahlung reibungslos verarbeitet.