- Unser Nachhaltigkeitsverständnis
- Leitplanken im Kreditgeschäft
- Beste VR-FordermittelBank
- Positivkriterien & Ausschlüsse
Unser Nachhaltigkeitsverständnis bei der Kreditvergabe
In unserem Kerngeschäftsbereichen Kredit- und Eigengeschäft tragen wir eine besondere Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung.
Nachhaltigkeit – Leitplanken für das Kreditgeschäft
Getreu unserem Selbstverständnis „Für die Menschen. Für die Heimat.“ soll unser Handeln die natürlichen Lebensgrundlagen heutiger und zukünftiger Generationen bewahren, sowie ihre Weiterentwicklung fördern. Um diesem Anspruch noch besser gerecht zu werden, haben wir unseren Aktionsradius mit entsprechenden Leitplanken (Kundengeschäft, Immobilien, Eigenanlagen und internes Vorgehen) versehen.
Unsere Leitplanken im Kreditgeschäft:
- Wir unterstützen unsere Kunden bei nachhaltigen Projekten, die auf Klimaeinflüsse, biologische Vielfalt und Lebensgrundlagen für Menschen und Tiere einzahlen – „Für die Menschen. Für die Heimat.“
- Kredite vergeben wir mit Weitblick: Neben Marge und Risiko beziehen wir auch soziale, ökologische und ethische Aspekte mit ein.
- Mit unserer Stärke im Förderkreditgeschäft unterstützen wir u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder Maßnahmen, die den demografischen Wandel begleiten. Mit der Vermittlung von zinsgünstigen öffentlichen Finanzierungsmitteln unterstützen wir eine ökologische und unter sozialen Gesichtspunkten nachhaltige Entwicklung.
- Wir pflegen einen verantwortungsvollen und fairen Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Bei der Betreuung leben wir persönliche Werte wie Nähe, Vertrauen und Wertschätzung.
- Wir gehen kein Kreditgeschäft ein, das die Reputation der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG (VBAO) bzw. der Genossenschaftlichen FinanzGruppe negativ berührt.
Nachhaltigkeitsverständnis der VBAO
Wir als regionale und menschennahe Genossenschaftsbank erkennen die Bedeutung nachhaltiger Entwicklungen für unsere Region und unsere Mitglieder/Kunden und wollen diese vorantreiben. Unser Verständnis von einer nachhaltigen Entwicklung im Finanzbereich orientiert sich im Wesentlichen an der EU-Taxonomie.
Unter nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verstehen wir Wirtschaftsaktivitäten, die zum Klimaschutz beitragen, eine besonders gute Anpassung an den Klimawandel aufweisen, Wasserressourcen nachhaltig nutzen, den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft inkl. Müllvermeidung und Recycling fördern, Verschmutzung vermeiden, Ökosysteme und Biodiversität schützen und gleichzeitig dabei keines dieser Kriterien negativ beeinflussen.
Kreditgeschäft – Positivkriterien
Als VBAO stehen wir mit in der Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften in der Region vor Ort. Deshalb finanzieren wir Menschen, Organisationen und Unternehmen, die mit uns eine nachhaltige Entwicklung in der Region vorantreiben, die umwelt- und sozialverträglich wirtschaften und ihren ökonomischen Erfolg unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte erreichen. Branchen und Wirtschaftsaktivitäten, die dem Nachhaltigkeitsverständnis der VBAO entsprechen, sind positiv zu bewerten und sollen durch uns besonders gefördert werden. Dabei werden folgende Punkte positiv durch uns beurteilt:
- Verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Unternehmensführung (Nachfolge)
- Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region
- Ganzheitliche Berücksichtigung des Umweltaspektes
- Soziale Rücksicht: Förderung der Gleichberechtigung und Vielfalt der Mitarbeitenden
Kreditgeschäft – Ausschlüsse
In Form von Ausschlusskriterien für gewisse Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken wollen wir vermeiden, dass wir Unternehmen oder Neuinvestitionen finanzieren, die diesem Nachhaltigkeitsverständnis widersprechen und damit ein erhöhtes Reputationsrisiko für uns als VBAO darstellen.
Bei der Kreditvergabe orientieren wir uns neben unseren Leitplanken auch an unserem Nachhaltigkeitsverständnis, welches branchenübergreifende Gültigkeit hat. Daraus abgeleitet finanzieren wir keine Unternehmen, welche im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken, gegen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation verstoßen, massive Umweltzerstörung z. B. durch Projekte in Schutzgebieten in Kauf nehmen, kontroverse Wirtschaftspraktiken wir Korruption oder Erpressung und Bestechung tolerieren oder einen erkennbaren Beitrag zum Klimawandel leisten. Dabei können nachfolgende kontroverse Geschäftsfelder und -praktiken unterschieden werden:
Kontroverse Geschäftsfelder
Pornografie und Prostitution
Die VBAO schließt in diesem Zusammenhang Finanzierungen mit der Produktion und dem Vertrieb von pornografischen Produkten, dem Betrieb von Bordellen sowie mit Anbietern von Sextourismus und pornografischen Telefonhotlines und Ähnlichem aus.
Spielotheken und Glücksspiel
Wir schließen Finanzierungen in Unternehmen aus, die in Verbindung mit Glücksspiel stehen (z. B. Spielotheken) und wollen damit verhindern, dass gegen das UN-Nachhaltigkeitsziel „Gesundheit und Wohlergehen“ verstoßen wird.
Kontroverse Geschäftspraktiken:
Menschenrechts-/Arbeitsrechtsverletzungen
Wir finanzieren außerdem keine Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen. Dabei berufen wir uns auf die internationalen Grundprinzipien der ILO und schließen Unternehmen aus, welche mindestens gegen eine der vier Grundprinzipien und deren Kernarbeitsnormen verstoßen. Diese Prinzipien beziehen sich auf die Abschaffung der Kinderarbeit, das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, die Beseitigung von Zwangsarbeit oder die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Kontroverses Umweltverhalten
Wir prüfen Investitionen auf ihre Umwelteinflüsse. Finanzierungen, die einen erkennbaren Beitrag zum Klimawandel leisten und damit eine Missachtung von Umweltgesetzen und internationalen Abkommen zum Umweltschutz darstellen oder zur Nicht-Erreichung internationaler Klimaziele beitragen, werden von uns kritisch analysiert.
Kontroverse Wirtschaftspraktiken
Wir achten bei Finanzierungsprojekten stets auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder allgemein anerkannter Verhaltensregeln. Missachtungen werden nicht geduldet und führen zu einem Ausschluss. Dazu zählen Korruption (Annahme von Bestechungsgeldern sowie Bestechung Dritter), Bilanzfälschung, Kartellbildung und Preisabsprachen, Betrug, Steuerhinterziehung sowie massive Steuervermeidungspraktiken und Geldwäsche.
Unsere Leitplanken bei Eigenlagen (Eigengeschäft):
- Einzelne Emittenten und Branchen haben wir bereits heute für Neuanlagen ausgeschlossen. Dies orientiert sich an den Praktiken in unserem Kundenkreditgeschäft.
- Bei unseren Eigenanlagen weisen wir bereits heute schon einen umfassenden Grad an Nachhaltigkeit bzw. nachhaltigen Investments auf, aber wir wollen noch besser werden. Aus diesem Grund haben wir uns folgendes Ziel gesetzt: Wir streben an, bis zum Jahresultimo 2023 mindestens 80,0 % unserer direkten Depot-A-Anlagen nachhaltig investiert zu haben (vorherige Ziele: 2021: 70,0 %, 2022: 75,0 % - zum 01.01.2023 liegen wir bei ca. 76,0 %). Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Wir nutzen hierfür das DZ BANK Nachhaltigkeitsresearch.
- Innerhalb unserer eigenen Fondsanlagen arbeiten wir ebenso mit Mindestquoten, auch hier ist ein permanenter Ausbau der nachhaltigen Anlagen unser Ziel.
Sonstiges
Außerdem richten wir uns als heimat- und menschenverbundene VBAO auf nachhaltige und sozial verträgliche Lösungen aus: im Jahr 2022 wurden wir zum neunten Mal als „Beste VR-FördermittelBank“ in Baden-Württemberg ausgezeichnet und bieten damit unseren Kunden im Rahmen unserer Finanzierungsberatung eine Vielzahl an Fördermitteln, die Unternehmen in unserer Region auch im Bereich Nachhaltigkeit unterstützen.
Bei der Kreditvergabe achten wir auch im Sinne unserer Mitglieder und Kunden auf die langfristige Tragbarkeit der Finanzierung.
Trotz der formulierten Ausschlusskriterien werden in unserem Haus bewusst auch Einzelfallentscheidungen getroffen, was einem mechanischen und einseitigen Bewertungsschema vorbeugt.