Hier finden Sie direkt Antworten auf die häufigsten Fragen.
Elektronischer Kontoauszug & Online-Postfach
Elektronischer Kontoauszug
Den elektronischen Kontoauszug können Sie im Online-Banking über das "Postfach" und "Verwaltung" beantragen.
Der elektronische Kontoauszug für Ihr Girokonto kommt einmal pro Monat immer zum Monatsende und wird Ihnen in Ihrem "Postfach" im Online-Banking zugestellt. Bitte beachten Sie, dass der Turnus für die separaten Auszüge von Sparkonten, Darlehen oder Wertpapiermitteilungen abweichen kann (dies wird Ihnen detailliert im Online-Banking angezeigt, sobald Sie sich für den elektronischen Auszug anmelden). Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, alle elektronischen Dokumente lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren.
Wichtig: Sofern Sie ein Konto gelöscht wird, werden auch die elektronischen Kontoauszüge dafür gelöscht. Bitte sichern Sie diese deshalb
vor einer Kontolöschung.
Ja, Sie können den Turnus anpassen. Eine individuelle Vereinbarung ist möglich (z.B. wenn Sie Ihre Kontoauszüge nur vierteljährlich benötigen).
Nein. Es geht nur ein Verfahren.
Kunden, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Fall des Bezugs von elektronischen Dokumenten (z. B. Kontoauszügen) zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist.
Leider funktioniert das Online-Postfach nicht in der VR-NetWorld Software oder Profi Cash. Die elektronischen Kontoauszüge können Sie allerdings abrufen. Anleitungen zur Einrichtung eines elektronischen Kontoauszuges finden Sie unter der jeweiligen Rubrik.
Viele Kunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch.
Entsprechende Informationen, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht Ihre lokale Archivierung auf einem Speichermedium.
Nach Ihrer Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen Postfachs erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten sowie Geschäftsguthaben in Ihrem elektronischen Posteingang. Auf Wunsch finden Sie dort auch Ihre Kreditkartenabrechnungen oder elektronischen Wertpapiermitteilungen.
Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Posteingang sind für Sie kostenfrei.
Die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug kann nur durch den Kontoinhaber/Mitkontoinhaber oder gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Als Bevollmächtigter kann ich nach der Freischaltung aber auch auf die Kontoauszüge zugreifen, solange die Vollmacht besteht.
Wenn Sie als Bevollmächtigter den elektronischen Kontoauszug nutzten, müssen Sie beachten, dass wenn Sie als Bevollmächtigter die Vollmacht vom Kontoinhaber (also die Berechtigung zum Kontozugriff) entzogen bekommen auch die zum Konto gehörenden Kontoauszüge Ihnen nicht mehr zur Verfügung stehen. Gleiches gilt beispielsweise auch bei einem Kassier- / Vorstandswechsel bei Vereinen.
Tipp: Sichern Sie Ihre elektronischen Dokumente lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium
Elektronisches Postfach
Das Postfach bietet Ihnen die Funktionen eines klassischen E-Mail-Zugangs, wie Nachrichten schreiben, empfangen oder speichern. So können Sie sicher sein, dass ausschließlich Ihre Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG sowie Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe mit Ihnen kommunizieren. Zudem ist das Postfach der sichere Eingangskanal für die Zustellung von Dokumenten wie zum Beispiel Konto- oder Depotauszüge. Diese können Sie als gelesen markieren. Weitere Wertpapierdokumente wie beispielsweise Quellensteuerbelege oder Jahre-/Depotauszüge werden Ihnen ebenso im Postfach bereitgestellt.
Wird ein Konto aufgelöst werden auch alle zugehörigen elektronischen Dokumente gelöscht.
Die Nutzung des elektronischen Postfachs für Mitteilungen etc. kann nur vom Kontoinhaber, Kontomitinhaber oder dem gesetzlichen Vertreter (für sein minderjähriges Kind) beauftragt werden.
Die Nutzung der elektronischen Kontoauszüge kann vom Kontoinhaber, Kontomitinhaber, Bevollmächtigten oder dem gesetzlichen Vertreter (für sein minderjähriges Kind) beauftragt werden.
Die maximale Größe von angehängten Dateien beträgt 4 MB.
Folgende Formate werden unterstützt:
BMP, CSV, DOCX, DOT, FODG, FODP, FODS, FODT, GIF, JPEG, JPG, ODB, ODF, ODG, ODP, ODS, ODT, PDF, PNG, POT, PPT, PPTX, PPS, PSD, PSW, PXL, RTF, SVG, TIF, TIFF, TXT, WMF, XLT, XLSX, XLW, XML, ZIP
1. Nutzen Sie das Union-eigene System parallel und lesen dort ebenfalls Nachrichten, dann bekommt unser System davon nichts mit und die Anzahl der ungelesenen Nachrichten auf der eBanking-Seite bleibt gleich, obwohl im Postfach dann weniger oder gar keine ungelesenen Nachrichten mehr sind. Die Anzahl der ungelesenen Nachrichten wird über Nacht wieder angepasst.
2. Haben Sie auch die Postbox der Kinder und/oder Ehefrau für UnionFondsOnline freischalten lassen, dann werden die Nachrichten dort mitgezählt. In diesem Fall wechseln Sie bitte im Posteingang auf die Person(en) und stimmen Sie den Bedingungen zu. Danach sind die Nachrichten abrufbar und nach dem Abruf der Nachrichten wird der Zähler der offenen Nachrichten entsprechend reduziert.