- Photovoltaikanlagen
- Solaranlagen
Darlehen für erneuerbare Energien
VBAO-EnergieDarlehen
Nachhaltigkeit und auch die Energieeinsparung ist wichtiger denn je. Als Genossenschaftsbank möchten wir die ökologsiche und nachhaltige Ausrichtung der Kunden in unserer Heimat unterstützen.
Sichern Sie sich jetzt in Ihrer Baufinanzierung unser VBAO-EnergieDarlehen.
Produktmerkmale
- für unsere Mitglieder und Kunden
- ab einem Darlehensbetrag von 10.000,00 €
Verwendungszweck
- Photovoltaikanlagen
- Solaranlagen
Häufige Fragen
Wenn Sie eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, sollten Sie bei der Finanzierung vor allem auch an die Nebenkosten denken. Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Umzug und Makler betragen rund 10 Prozent des Kaufpreises. Beim Neubau kommen Erschließungskosten, Baunebenkosten wie zum Beispiel Versicherungen und Kosten für den Architekten und Außenanlagen (Garten, Garage) hinzu. Eine gebrauchte Immobilie muss vielleicht modernisiert, die alte Wohnung bei Auszug renoviert werden. Experten empfehlen bei der Finanzierung einer Immobilie einen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Barvermögen, Sparbriefe, Bausparverträge und auch Lebensversicherungen. Wenn Sie Eigenleistungen einbringen möchten, schätzen Sie diese realistisch ein, damit Ihre Finanzierung nicht ins Wanken gerät.
Die Finanzierung einer Immobilie ist komplex und erfordert eine gute Planung. Decken Sie die Restschuld Ihres Darlehens im vorzeitigen Todesfall mit einer Risikolebensversicherung ab. Eine Kapitallebensversicherung können Sie sogar in Ihre Finanzierung miteinbeziehen. Bauherren benötigen eine Haftpflichtversicherung, eine Feuer-Rohbau-Versicherung und eine Bauleistungsversicherung. Bei eventuellen Streitigkeiten hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung.
Gemeinsam werden wir in unserem Gespräch Ihr ganz persönliches Finanzierungsangebot erstellen. Vorab können Sie sich hier einen Überblick verschaffen, welche Unterlagen Sie für Ihre Baufinanzierung benötigen. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu unserem Gespräch mit.
Im Juni 2010 ist das durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie modifizierte Verbraucherkreditrecht in Deutschland in Kraft getreten, das im Juni 2014 durch die Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie und im März 2016 an Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie angepasst wurde. Das heute geltende Verbraucherkreditrecht sieht unter Anderem vor, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages eine Erläuterung aushändigt. Hier finden Sie nun diese Erläuterungsbroschüre. Sie benötigen weitere Informationen und wünschen ein Gespräch? Gerne sind wir für Sie da.