VBAO-Adventskalender

150.000 Euro für 150 Projekte

Bei unserem VBAO-Adventskalender können sich Vereine und gemeinnützige Organisationen aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG (VBAO) und der Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG (VRLI) online um eine finanzielle Förderung für ein Projekt ihrer Wahl bewerben. Im Advent öffnen wir täglich ein Türchen unseres VBAO-Adventskalenders. Hinter jedem Türchen verbirgt sich eine Stadt oder Gemeinde mit ihren jeweiligen Projekten aus unserem Geschäftsgebiet.

Jetzt bewerben!

Zeitlicher Ablauf

  • Start Bewerbungszeitraum: Dienstag, 1. Oktober 2024
  • Einsendeschluss Bewerbungen: Donnerstag, 31. Oktober 2024
  • Jurytreffen: Mitte November 2024
  • Veröffentlichung der Gewinnerinnen und Gewinner täglich auf unseren Social-Media-Kanälen und unserer Homepage ab 1. Dezember 2024

Wie funktioniert der VBAO-Adventskalender?

Vereine und gemeinnützige Organisationen aus unserem Geschäftsgebiet können sich online um eine finanzielle Unterstützung für ein Projekt ihrer Wahl bewerben.

Eine Jury, bestehend aus Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus unserer Region, entscheidet über die Vergabe der Spendengelder, ausgenommen davon sind das Nikolaus- sowie das Heilig-Abend-Türchen.

Ab dem 1. Dezember 2024 wird es spannend: Täglich wird symbolisch auf unseren Social-Media-Kanälen und unserer Homepage ein Türchen geöffnet, hinter dem sich die glücklichen Spendenempfängerinnen und -empfänger einer Stadt oder Gemeinde verbergen. Alle Gewinnerinnen und Gewinner werden Mitte Januar zum „Abend des Ehrenamts“ mit offizieller Spendenübergabe eingeladen.

Der VBAO-Adventskalender – eine tolle Sache, mit der gemeinnützige Projekte unterstützt werden, die ohne diese Spende vielleicht nicht realisiert werden könnten.

Jetzt bewerben!

Bewerbung

Wer darf mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Organisationen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Zweck, die…

  • im Geschäftsgebiet der VBAO und VRLI ansässig und aktiv sind.
  • selbst bzw. deren Träger ein Girokonto bei der VBAO oder VRLI führen.
  • dazu berechtigt sind, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen.
Zum Geschäftsgebiet

Ihr Verein oder Ihre Organisation hat noch kein Vereinskonto bei der VBAO oder VRLI?

Dann wird es höchste Zeit!

Wir beraten Sie gern – unsere Girokonten für Vereine und gemeinnützige Organisationen sind nun auch für VRLI-Kundinnen und -Kunden ab dem 1. November 2024 kostenlos.

Bewerben Sie sich gerne auch schon ohne Girokonto für den VBAO-Adventskalender. Füllen Sie hierzu unsere Bewerbung aus – wir kontaktieren Sie zeitnah für die Girokontoeröffnung. 

Bitte beachten Sie, dass wir eine mögliche Spende ausschließlich auf ein Girokonto der VBAO oder VRLI überweisen werden. 

 

Unser Tipp: eine eindrucksvolle Bewerbung

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben die gleichen Chancen, eine Spende über den VBAO-Adventskalender zu erhalten, unabhängig von der Größe der Organisation. Entscheidend ist die Qualität der Bewerbung und des Projektes. Wie Sie Ihr Projekt optimal präsentieren können und was die Jury wissen sollte, erfahren Sie hier:

Name des Projektes: Der Name zählt! Geben Sie Ihrem Projekt oder Vorhaben einen spannenden und aussagekräftigen Namen. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Beschreibung des Projektes: Beschreiben Sie in wenigen Sätzen, was Sie mit Ihrer Organisation bereits erreicht haben und was Sie noch erreichen möchten. Wecken Sie das Interesse der Jury!

Bilder und Videos: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Verstärken Sie Ihre Bewerbung durch aussagekräftige Fotos Ihres Vorhabens oder ein Video. Sie können diese einfach zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Jetzt bewerben!

Welche Projekte sind nicht förderfähig?

Beispiele für nicht förderfähige Maßnahmen:

  • Spenden, die im Ausland und außerhalb des Geschäftsgebietes der VBAO und VRLI eingesetzt werden
  • Verwaltungskosten wie beispielsweise Honorare, Löhne, Gehälter
  • Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren
  • Sponsoringmaßnahmen
  • Laufende Kosten, die existenzabhängig sind (z. B. Miete, Nebenkosten)
  • Sucht- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen (Pflichtaufgabe des Trägers bzw. der Polizei)
  • Pflichtaufgaben des Staates

Einfach gesagt: Förderfähig sind alle Anschaffungen, also Dinge, die tatsächlich gekauft werden (nicht geleast oder geliehen!).

Schon heute drücken wir allen Teilnehmenden die Daumen und freuen uns auf zahlreiche Projektideen!

Der Spendentopf

Aufteilung des Spendenbudgets

„Normale“ Adventskalendertürchen mit insgesamt 115.000 Euro

Vom 1. bis zum 23. Dezember 2024 (mit Ausnahme des Nikolaustürchens) öffnen wir jeden Tag symbolisch ein Adventskalendertürchen. Hinter jedem Türchen verbirgt sich eine Stadt oder Gemeinde mit den jeweiligen Gewinnerprojekten.

Nikolaustürchen am 6. Dezember 2024 mit 5.000 Euro
Was bringt ein Nikolaus am liebsten? Geschenke! So auch bei unserem Nikolaustürchen, das jedes Jahr unter einem Motto steht. Je nach Motto gibt es von uns ein passendes Geschenk. Jede Organisation mit passender Kategorie kann während des Bewerbungsprozesses selbst entscheiden, ob das Geschenk passend wäre und sich selbst in den Lostopf werfen. Selbstverständlich haben alle Teilnehmenden dennoch dieselbe Chance auf eine Spende bei den „normalen“ Türchen.

In diesem Jahr ist das Motto: „Kids on tour“. Für Kindergärten und Kindertagesstätten gibt es 40 hochwertige Bobby Cars im coolen VW-Beetle-Design zu gewinnen.

Heiligabendtürchen am 24. Dezember 2024 mit insgesamt 30.000 Euro
Für das große Finale dürfen die Jurys beider Regionen jeweils einen Verein oder eine gemeinnützige Organisation ins Rennen um das Heiligabendtürchen schicken. Als Genossenschaftsbank stehen für uns unsere Mitglieder an erster Stelle. Sie sind die Basis unserer Bank, daher entscheiden sie auch über die Vergabe der größten Spenden im Adventskalender. Die Abstimmung erfolgt in der VR Banking App, im OnlineBanking und in unseren Filialen.

Sie sind noch kein Mitglied? Investieren Sie in Ihre Bank vor Ort und profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen: Mitwissen, Mitbestimmen und Mitverdienen. Informieren Sie sich hier:

Woher kommen die Spendengelder?
Der Spendentopf des VBAO-Adventskalenders wird durch das Erfolgsprodukt VR-GewinnSparen gefüllt. Ein Gewinnsparlos kostet 10 Euro, wovon 7,50 Euro auf das Sparkonto des Teilnehmers fließen und 2,50 Euro als Spieleinsatz dienen. Monatlich gibt es neben attraktiven Sachpreisen auch Geldgewinne von bis zu 25.000 Euro. Sollte kein Hauptgewinn erzielt werden, erhält jedes Dauerlos, das das ganze Jahr über teilnimmt, einen Mindestgewinn von 5,00 Euro jährlich. Von jedem Los werden 25,0 % des Spieleinsatzes (0,63 Euro pro Los) an soziale und gemeinnützige Organisationen in der Region gespendet. So entsteht der jährliche Spendentopf der VBAO und VRLI, der durch Aktionen wie den VBAO-Adventskalender an die Region zurückfließt.

 

Wie werden die Spenden auf die Juryregionen verteilt?

Die Spenden werden in die Juryregion zurückgegeben, aus der sie stammen. Je mehr Gewinnsparlose in der Region verkauft werden, desto höher ist das Spendenbudget für die Region.  

Unterstützen auch Sie die Vereine und gemeinnützigen Organisationen in Ihrer Region - werden Sie Gewinnsparer! Alles Infos finden Sie hier:

Suche

Ihr Ansprechpartner

Linda Bartelt